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Insolvenznähe

GmbH-Insolvenz: Lage klären, bevor das Verfahren die Lage klärt

GmbH-Insolvenz: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Liquidation oder Verkauf. Orientierung für Geschäftsführer – ohne Rechtsberatung.

Was Insolvenz bedeutet

Eine Insolvenz liegt vor, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das Verfahren dient der Gläubigerbefriedigung – nicht dem Schutz des Geschäftsführers. Für ihn zählen Fristen, Dokumentation und die Frage, ob noch Steuerungsfähigkeit besteht.

Die drei Lagen

  • Zahlungsunfähigkeit: fällige Verbindlichkeiten können nicht mehr beglichen werden.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: absehbar, dass Zahlungen ausfallen.
  • Überschuldung: Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr, Fortbestehensprognose negativ.

Folgen können Kontrollverlust, Bonitätsschäden und persönliche Haftungsrisiken sein. Eine Selbstdiagnose aus dem Bauch heraus ersetzt keine Prüfung.

Liquidation ist kein schneller Ausweg

Die Liquidation setzt einen Gesellschafterbeschluss, Handelsregister, Abwicklung, Gläubigerbedienung und Löschung voraus. Sie dauert, kostet und schützt nicht, wenn bereits Antragspflicht besteht. Reputation und Netzwerk leiden oft stärker als beim geordneten Exit.

Verkauf statt Zerschlagung

Ein Share Deal oder eine strukturierte Übergabe kann Zeit, Vermögen und Außenwirkung schonen – sofern Käufer, Vertrag und Haftungszuordnung tragfähig sind. Vorbereitung heißt: Zahlen, Verträge, Gläubiger und Geschäftsführerwechsel dokumentieren. Fehlende Interessenten oder Steuerfragen sind reale Risiken, kein Grund zum Abwarten.

Was Geschäftsführer jetzt tun

  1. Liquidität der nächsten 90 Tage aufschreiben – nicht hoffen.
  2. Keine stillen Sonderwege über das Privatkonto ohne Dokumentation.
  3. Steuerberater für Zahlen, Berater für Strategie – nicht vertauschen.
  4. Ersteinschätzung einholen, bevor Gläubiger oder das Gericht das Tempo setzen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Liquidation?

Insolvenz ist ein gesetzliches Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liquidation ist die freiwillige Abwicklung, sofern die Gesellschaft noch handlungsfähig und nicht insolvenzantragspflichtig ist.

Kann man eine GmbH statt zu liquidieren verkaufen?

Oft ja – auch mit Altlasten. Ob das im konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, hängt von Gläubigern, Vertragslage und Antragspflicht ab.

Nächster Schritt

Schildern Sie die Lage der Gesellschaft – wir ordnen Optionen ein, bevor Fristen oder Haftungsrisiken enger werden.